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|  | MELDUNG: Bornheim, 02. Februar 2012
 |  | | Ortsvorsteher Harald Stadler
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|  |  | Im Mai des vergangenen Jahres ist der neue Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bornheim rechtskräftig geworden. Dieser Plan ist die Grundlage für die Entwicklungsziele innerörtlicher Bauflächen. Die Konkretisierung in der Praxis ist jedoch erst dann gegeben, wenn der Rat einen entsprechenden Bebauungsplan (B-Plan) als Satzung beschließt.
Ortsvorsteher Harald Stadler (SPD) erläuterte im Fachausschuss die Gründe der Sozialdemokraten für eine Änderung und Erweiterung der Roisdorfer B-Pläne entlang von Schußgasse, Donnerstein und Oberdorfer Weg.
Die Anlieger des oberen Bereiches der Schußgasse wünschten eine Verlängerung des B-Plan Ro. 109 bis hin zur Südstraße, damit planerisch dieser Teil der Straße zukünftig als Anliegerstraße mit einer geringeren Straßenbreite dargestellt wird. Derzeit soll die Schußgasse mit der Breite einer Sammelstraße bis zur Südstraße ausgebaut werden. Ferner können, so Stadler, die noch ausbaufreien Bereiche im B-Plan geschlossen werden.
Im Bereich der Straßen Oberdorfer Weg und Donnerstein ist ebenfalls, laut SPD, eine Umplanung und Neufestsetzung von erschlossenen Bauflächen angezeigt. An der Straße Donnerstein wurden im Zuge der Flurbereinigung den heutigen Eigentümern Baugrundstücke zugewiesen. Bei dieser Umlegung sind die Eigentümer mit einer bis zu 60-prozentigen Reduzierung ihrer Ursprungsfläche abgefunden worden, weil diese neuen Grundstücke am Donnerstein als Wohnbaufläche im FNP schon damals ausgewiesen waren. Bei der zwischenzeitlich erfolgten Privatisierung ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe unterliegen diese Grundstücke heute einer neuen Wertermittlung und somit auch einer höheren Besteuerung.
Da aber erst ein B-Plan Rechtssicherheit und Baumöglichkeit für die Eigentümer beinhaltet, soll dieses Gebiet mit in die städtische Maßnahmenliste für die geordnete Umsetzung der Entwicklungsziele des neuen FNP aufgenommen werden.
Nicht bereit waren CDU, GRÜNE, FDP und UWG die Anträge der SPD auf Planänderung in die o.a. Maßnahmenliste einzustellen. Sie verwiesen auf die Stellungnahme der Verwaltung die wegen ihres umfangreichen Arbeitsprogramms dazu derzeit nicht in der Lage wäre.
Stadler betonte, dass die SPD nicht gefordert habe diesen Flächen in der Maßnahmenliste oberste Priorität einzuräumen. Vielmehr gehe es um eine generelle Aufnahme. Die Notwendigkeit einer Prioritätenverschiebung würde sich bei einem Bauinteresse der Grundstückseigentümer oder wenn die Stadt beabsichtige die Schußgasse oder den Oberdorfer Weg auszubauen dann von alleine ergeben.
So einigte sich der Ausschuss darauf, dass wenn eine konkrete Bauabsicht von mehreren Grundstückseigentümern besteht oder die Stadt mit dem Straßenausbau im Roisdorfer Oberdorf beginnt, erneut über das Ansinnen der SPD beraten wird.
Ortsvorsteher Harald Stadler wird nun im März die betroffenen und interessierten Anlieger in Roisdorf zu einem Gespräch einladen und mit ihnen die weiteren Schritte beraten.

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