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|  | MELDUNG: Bornheim, 20. Januar 2012 |
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„Endlich!“ war die erste Reaktion des Vorsitzenden des Bornheimer Betriebsausschusses Rainer Züge (SPD), als er von der geplanten Neuordnung der Dichtigkeitsprüfung in NRW erfuhr. Die jetzt von der Landesregierung angestrebte Lösung sieht vor, bei normalen Einfamilienhäusern bis zu einem Wasserverbrauch von 200 m³ nur noch eine Prüfung vorzuschreiben, wenn diese über 60 Jahre alt sind oder es einen konkreten Verdacht auf schwere Schäden an den Abwasserleitungen gibt. Der berüchtigte § 61a im Landeswassergesetz soll gestrichen werden. Dies sei „eine Lösung mit Maß und Ziel“, so Züge weiter. „Nach einer Entscheidung des Landtags gilt es schnellstmöglich die entsprechende Satzung der Stadt Bornheim anzupassen.“ Mit den vielzitierten „Kanalhaien“ hat er dabei überhaupt kein Mitleid - leider sind bis heute schon viel zu viele Bürgerinnen und Bürger von ihnen „über den Tisch gezogen“ worden. Fraktionsvorsitzender Wilfried Hanft ergänzt: „Die zwischenzeitliche Aussetzung der bestehenden Satzung muss bis zur Neuordnung weiter praktiziert werden". Bekanntlich haben das Abwasserwerk und die Stadtverwaltung die Kontrolle der fälligen Prüfbescheinigungen vorerst zurückgestellt. Auch auf ordnungsbehördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Regelung zur Dichtigkeitsprüfung wird vorerst verzichtet.
Selbstverständlich muss sichergestellt werden, dass bereits durchgeführte Kanalprüfungen bei einer Neuregelung ihre Gültigkeit behalten.
Eines steht leider auch fest: Es gibt Kanalschäden - auch in Bornheim - und zum Schutze unseres Grundwassers muss sicher gestellt werden, dass Einsickerungen im großen Stil verhindert werden.
Die geplante Neuordnung sieht deshalb auch vor, dass die Kommunen künftig die Möglichkeit haben, neben den öffentlichen Kanälen auch private Leitungen zu prüfen und dies über Gebühren zu verrechnen. "Dies kann ein guter Weg sein, da hierdurch die Seriösität der Prüfung sicher gestellt werden kann", so Züge abschließend.

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